V.f.b. Freude e.V.
Struktur des Vereins

Struktur des Vereins

Der V.f.b. Freude gliedert sich satzungsgemäß in drei Vereinsorgane. Dazu zählen die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat. Außerdem ist in der Satzung bestimmt, dass für besondere, dem Vereinszweck entsprechende Aufgaben, Ausschüsse vom Vorstand gebildet werden können. Diese Ausschüsse sind das Herz Vereins und Ursprung aller kreativen Ideen und Projekte. Im Folgenden sind die einzelnen Organe samt ihrer Funktionen dargestellt. Weiterführende Informationen können den geltenden Vereinsdokumenten entnommen werden.

Die Mitgliderversammlung ist das oberste Organ des Vereins und bestimmt durch Wahl den Aufsichtsrat sowie den Vorstand. Weiterhin beschließt die Mitgliederversammlungen offizielle Vereinsordungen sowie Satzungsänderungen. Im Rahmen der Jahreshauptversammlung werden zudem Beschlüsse über die Verwendung der Haushaltsmittel getroffen und Strategien zur Weiterentwicklung des Vereins diskutiert.

Dem Aufsichtsrat fällt eine Kontroll-, Vermittlungs- und Berichtsfunktion zu. Er kontrolliert den Vorstand in seiner Arbeit, insbesondere im Umgang mit finanziellen und rechtlichen Risiken, berichtet an die Mitgliederversammlung und vermittelt im Beschwerdefall zwischen Mitgliedern und Vorstand.

Der Vorstand führt das operative Geschäft des Vereins im Sinne einer Geschäftsstelle, ist dessen gerichtliche und außergerichtliche Vertretung und nimmt organisatorische Aufgaben wahr. Dabei sorgt der Vorstand für die finanziellen, organisatorischen und kommunikativen Rahmenbedingungen einer erfolgreichen Ausschussarbeit. Dem Vorstand fällt die Funktion der Koordination aller Vereinsaktivitäten sowie die Klärung strategischer Fragestellungen zu.

Jedes Vereinsmitglied kann Mitglied in in mehreren Ausschüssen werden. Die Ausschüsse widmen sich spezifischen, dem Vereinszweck entsprechenden Themen und führen somit die inhaltliche Arbeit des Vereins durch. Ausschüsse bzw. deren Leiter können vom Vorstand zur Außenvertretung des Vereins im Sinne der Ausschusszwecke bevollmächtigt werden. Die Ausschüsse haben eine unselbständige Haushaltsführung.